Wissenschaftsfreiheit in der Hochschulmedizin
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Description
Die Arbeit geht der Frage nach, ob die Organisationsstrukturen der deutschen Hochschulmedizin einen verfassungsrechtlich ausreichenden Schutz für die durch Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG garantierte Wissenschaftsfreiheit der Medizinischen Hochschullehrer und Fachbereiche entfalten. Während die Kernaufgabe der Universitätsklinika ursprünglich in der universitären Forschung und Lehre lag, nehmen die Klinika heute hauptsächlich universitätsfremde Aufgaben in der Krankenversorgung wahr. Die Krankenversorgung