Vom nachlassgerichtlichen Vermittlungsverfahren zum Konsiliarverfahren bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
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Description
Das nachlassgerichtliche Vermittlungsverfahren zur Auflösung von Erbengemeinschaften (§§ 363 ff. FamFG) gewinnt durch den Zuständigkeitswechsel auf die Notare sowie durch die Integration des Mediationsgedankens zunehmend an Bedeutung. Deswegen wird hier das Vermittlungsverfahren in ein erarbeitetes Gesamtkonzept der ADR-Verfahren (Alternative Dispute Resolution) zur außergerichtlichen Streitschlichtung eingebunden und methodisch erläutert. Darauf aufbauend folgt eine Analyse zur Verbesserung des