Verwertung von Know-how
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Description
Die Vertragsgestaltung bei Know-how-Verträgen stößt regelmäßig auf die gleichen Probleme. Mit der Schuldrechtsreform wurde im BGB festgehalten, dass auch sonstige Gegenstände gekauft werden können; auf solche Verträge sollen die kaufrechtlichen Regelungen entsprechend angewendet werden. Know-how gehört, wie andere immaterielle Güter auch, zu den sonstigen Gegenständen. Durch diese gesetzlich festgelegte Zuordnung werden jedoch einige Fragen aufgeworfen, die einer eingehenden Erörterung bedürfen: