Vermeidung von Untersuchungshaft bei Jugendlichen im Spannungsfeld zwischen Jugendhilfe und Justiz
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Description
Anfang der 90er Jahre wurden die Anordnungsvoraussetzungen der U-Haft bei Jugendlichen im Jugendgerichtsgesetz deutlich eingeschränkt. Im fast zugleich in Kraft getretenen Kinder- und Jugendhilfegesetz wurde der präventive Leistungscharakter der Jugendhilfe bekräftigt und deren Eigenständigkeit bei der Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren hervorgehoben. Das Berliner Modell der unmittelbaren Vermeidung von U-Haft in offenen Einrichtungen der Jugendhilfe stellt den Versuch dar, die gesetzlichen V