Verleitung zu Boersenspekulationsgeschaeften und Strafvermeidung durch Corporate Compliance

by Unknown

★★★★☆
4.0 (607)

US$9.99

15% OFF CODE: SAVE15

Description

Im Zentrum dieser Arbeit stehen die §§ 49, 26 BörsG. Hiernach wird bestraft, wer einen unerfahrenen Anleger zu einem Börsenspekulationsgeschäft verleitet und hierbei dessen Unerfahrenheit zu einem Geschäftsabschluss ausnutzt. Schutzzweck dieser als abstraktes Gefährdungsdelikt ausgestalteten Norm ist folglich ein frühzeitiger Vermögensschutz und somit der Anlegerschutz an sich. Schwerpunkt der Arbeit war herauszufinden, welche Rolle die §§ 49, 26 BörsG im heutigen Normgesamtgefüge anlegerschütze

Explore Related Tags