Verfahrenskonzentration im Konzerninsolvenzrecht
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Description
Der Konzern stellt in Deutschland kein eigenes Rechtssubjekt dar. Er besteht vielmehr aus verschiedenen, einzelnen Unternehmen als Rechtsträgern. Der Gesetzgeber begegnete den daraus resultierenden insolvenzrechtlichen Komplikationen 2018 mit dem „Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen", welches u.a. verschiedene Normen zur Verfahrenskonzentration für Konzerninsolvenzen schuf. Das Gesetz lässt sich sicherlich als Meilenstein in der jungen Geschichte des deutschen Konzern