Verbraucherschutz im Sozialen Mietrecht
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Description
Der Autor entwickelt acht Thesen zur Anwendung des Verbraucherschutzes im sozialen Mietrecht. Mieter sind in aller Regel Verbraucher. Eine Unterscheidung zwischen Kleinvermietern und Großvermietern ist möglich. Die Unternehmereigenschaft einer Hausverwaltung ist dem Vermieter zuzurechnen. Einschränkungen des Verbraucherschutzes durch § 314 Abs. 4 BGB und den Ausschluss bestimmter Schutzinstrumente nach vorheriger Besichtigung der Wohnung sind abzulehnen. Die teleologische Reduktion des Widerrufs