Umfang des Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO mit Bezug zur arbeitsrechtlichen Praxis
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Description
Am 25.05.2018 ist die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Mit Artikel 15 DSGVO wurde ein Auskunftsrecht für betroffene Personen hinsichtlich der sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch einen Verantwortlichen verarbeitet werden, eingeführt. Bereits kurze Zeit nach Inkrafttreten der DSGVO entstanden – insbesondere auch im arbeitsrechtlichen Kontext – grundsätzliche Fragestellungen zur rechtlichen Reichweite und praktischen Umsetzung des Auskunftsrechts