Tatsaechliche Unterhaltsleistungen faktischer Lebensgefaehrten im Todesfall

by Unknown

★★★★☆
3.8 (605)

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Description

Faktischen Lebensgefährten steht bei deliktischer Tötung ihres Partners kein Anspruch aus § 844 Abs. 2 BGB zu. Nach einer Definition der faktischen Lebensgemeinschaft arbeitet die Autorin heraus, dass die Norm gegenwärtig zu eng ist und auf den hinterbliebenen Lebensgefährten erweitert werden sollte, wenn dieser vom Getöteten auf tatsächlicher Grundlage unterstützt worden war. Kernkonflikte sind dabei der Widerstreit von Rechtssicherheit und Einzelfallgerechtigkeit sowie das Verhältnis von Ehe u

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