Sozialhilferegress nach Grundbesitzuebertragung in vorweggenommener Erbfolge unter Vorbehalt eines dinglichen Wohnungsrechts
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Description
Zwischen Privat- und Sozialrecht bestehen viele Schnittstellen. Grundbesitzübertragungen und dabei vereinbarte Versorgungsrechte können sich auf Bezug und Höhe von Sozialleistungen auswirken. Gegenstand der Arbeit ist die praxisrelevante Frage, ob dem Sozialhilfeträger ein Regressanspruch zukommt, wenn ein späterer Erblasser zunächst seine Immobilie im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unter Vorbehalt eines dinglichen Wohnungsrechts verschenkt hat, dann pflegebedürftig wird und zur Deckung der