Sanktionen der Europaeischen Union gegen ihre Mitgliedstaaten
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Description
Die EU kam lange ohne vertraglich festgelegte Sanktionsverfahren aus. Mit der Zeit wurde es jedoch erforderlich, Fehlverhalten der Mitgliedstaaten zu sanktionieren. Stückweise entwickelten sich Sanktionsmöglichkeiten. Ergibt dieses «Stückwerk» dennoch ein funktionierendes und umfassendes Sanktionssystem? Mit Art. 228 Abs. 2 EGV besteht für den EuGH die Möglichkeit, im Fall der Nichtumsetzung von Vertragsverletzungsurteilen Zwangsgelder oder Pauschalbeträge gegen Mitgliedstaaten zu verhängen. Was