Richtlinien der Transplantationsmedizin
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Description
In der Endphase der parlamentarischen Debatte wurde der Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Ärztekammern) in § 16 Abs. 1 Satz 1 TPG in einer Art Pilotprojekt weitreichende Regelungskompetenzen übertragen. Danach hat die Bundesärztekammer für den Bereich der Organtransplantation die Kompetenz, den Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft in Richtlinien festzustellen. Da es an einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur sogenannten Richtlinienkompetenz fehlt