Rechtsschutz gegen die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
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Description
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch seine Richtlinien bestimmt er den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung, wodurch er in die elementaren Grundrechte der Bevölkerung eingreifen sowie Bestimmungen für nicht-ärztliche Leistungserbringer, vor allem Pharmaunternehmen, setzen kann. Hier wird dargele