Rechtsnatur und Wirkung so genannter «atypischer Beherrschungsvertraege»
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Description
Das Aktiengesetz definiert den Beherrschungsvertrag als einen Vertrag, durch den eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien die Leitung ihrer Gesellschaft einem anderen Unternehmen unterstellt. Vertragsgestaltungen, wonach nur einzelne Leitungsbereiche oder Betriebe unterstellt oder das Weisungsrecht des herrschenden Unternehmens ausgeschlossen sein sollen, werden als so genannte «atypische Beherrschungsverträge» diskutiert, ebenso sonstige Verträge, die in ihren Wirkungen ein