Rechtsklugheit
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Description
Rechtsklugheit – Jurisprudenz – ist nicht Rechtswissenschaft. Die Rechtsklugheit ist die menschliche Fähigkeit, in einer kontingenten Praxis situationsangemessene Entscheidungen zu treffen; verstanden als eine habitualisierte Denk- und Handlungsweise vom begründenden Reden und begründeten Entscheiden. Idealvorstellungen von Rechtswissenschaft, Rechtslogik, Rechtsrationalität und Rechtsmethodik dominieren in der Gegenwart das rechtstheoretische Angebot der Selbstbeschreibungsmuster. Der vorwissen