Rechtsfaehige Wohnungseigentuemergemeinschaft und nichtrechtsfaehige Gemeinschaft der Wohnungseigentuemer
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Description
Rechtsetzung ist im demokratischen Rechtsstaat nicht auf die Legislative beschränkt. Auch der Judikative kommt die Aufgabe der Rechtsetzung dort zu, wo Normzweckverwirklichung zu scheitern droht oder Normzwecke entfallen sind. Am Beispiel der Entscheidung des BGH zur Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft wird deutlich, daß die Grenzen erlaubter Rechtsfortbildung immer wieder überschritten werden. Die Arbeit zeigt auch, daß unerlaubte Rechtsfortbildung nicht nur grundsätzliche Bedenk