Rechtsberatungsvertraege mit Aufsichtsratsmitgliedern
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Description
Der Autor beschäftigt sich mit Rechtsanwälten, die eine Aktiengesellschaft über ihre Funktion als Mitglied des Überwachungsorgans hinaus beraten. Diese können grundsätzlich zusätzliche Beratungsverträge mit der Aktiengesellschaft schließen, welche an den Vorgaben der §§ 113, 114 AktG zu messen sind. Sofern der Beratungsvertrag das Aufsichtsratsmitglied zum Tätigwerden als Rechtsanwalt verpflichtet, ist infolge der Doppelrolle ferner auch das Berufsrecht der Rechtsanwälte zu beachten. Schwerpunkt