Rücktritt von schwebenden Verträgen in der Insolvenz
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Description
Gerät ein Vertragspartner in die Insolvenz, versucht der andere Teil oft, „die Reißleine zu ziehen“ und sich von dem Vertragsverhältnis durch Rücktritt zu lösen. Dem können insolvenzrechtliche Normen entgegenstehen, insbesondere § 119 InsO, wenn es sich bei einem vertraglich vereinbarten Rücktrittsrecht um eine Lösungsklausel im Sinne dieser Vorschrift handelt, aber auch § 103 InsO. Nach dieser Vorschrift hat der Insolvenzverwalter bei beidseitig noch nicht vollständig erfüllten gegenseitigen Ve