Praxis des Steuerstrafrechts
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Description
Der Steuerfachmann kommt mit dem Steuerstrafrecht dann in Berührung, wenn davon steuerrechtliche Maßnahmen abhängen. Das gilt etwa für die verlängerte Festsetzungfrist bei leichtfertiger oder vorsätzlicher Steuerverkürzung, für die Änderung von Steuerbescheiden nach Außenprüfung und die Festsetzung von Hinterziehungszinsen. Auch die strafbefreiende Selbstanzeige gehört zur Praxis des Beraters. Ihre Voraussetzungen und Modalitäten (mit Muster) bilden den Schwerpunkt neben dem Verhalten des steuer