Multinationalitaet der SE-Mitbestimmungsordnung
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Description
Die Arbeitnehmerbeteiligung in einer Europäischen Gesellschaft (SE) ist nicht einheitlich geregelt. Die Richtlinie 2001/86/EG enthält zahlreiche Gestaltungsspielräume. In Deutschland wurde die Richtlinie 2001/86/EG durch das SEBG umgesetzt. Dieses sieht für eine SE mit Sitz in Deutschland partielle Rückverweisungen in die Rechtsordnungen anderer EU-Mitgliedstaaten vor. Für die Akteure in einer SE bedeutet dies ein Nebeneinander verschiedener Rechtssysteme. Der Umfang und die Folgen der Rückverwe