Liquidation von OHG und KG durch Veraeußerung des Unternehmens
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Description
Die Geschäftsführungsbefugnis der Liquidatoren ist nach § 149 Satz 1 Hs. 1. HGB auf den Liquidationszweck beschränkt. Erweiterungen sind nur ausnahmsweise zulässig; das dient dem Schutz der Gesellschafter. Die Vertretungsmacht der Liquidatoren ist demgegenüber unbeschränkt und unbeschränkbar; das dient dem Schutz des Rechtsverkehrs. Weiterhin wird aufgezeigt, dass § 179a AktG keine analoge Anwendung auf die OHG und KG findet und die Liquidatoren das von der Gesellschaft betriebene Unternehmen ve