Leistungsunabhaengige Nebenpflichten zum Schutz des Integritaetsinteresses im deutschen und franzoesischen Recht
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Description
Leistungsunabhängige Nebenpflichten zum Schutz des Integritätsinteresses wurden durch Einführung des § 241 Abs. 2 BGB erstmals gesetzlich normiert. Die Entscheidung, wie diese Schutzpflichten dogmatisch herzuleiten sind, hat der Gesetzgeber der Klärung durch die Wissenschaft überlassen. Die Arbeit vergleicht die Schutzpflichten mit ihrem Pendant der « obligations de sécurité » im französischen Recht. Dabei zeigt sich, dass die Schutzpflichten der besonderen Beziehung zwischen den Beteiligten ein