Legitimationsdefizite bei der Bestimmung der Hoehe der Rundfunkgebuehr
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Description
Das Bundesverfassungsgericht hat klare Leitlinien zur Festlegung der Rundfunkgebührenhöhe vorgegeben: de jure entscheiden die Landesparlamente, de facto aber entscheidet die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF). Begründung hierfür: Um die Rundfunkfreiheit zu schützen, bedarf es eines Grundrechtsschutzes durch Verfahren. Diese Konstruktion ist anerkannt für Exekutive und Judikative, für die Legislative ist ein «Grundrechtsschutz durch qualifiziertes Gesetzgebungsverfahren» neu. Diese