Inzestverbot und Gesetzgebung
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Description
Das Verbot von Verwandtenehen (Inzest) stand vom 6. bis ins 11. Jahrhundert im Mittelpunkt der Gesetzgebung. Kaiser und Könige, Bischöfe und Päpste erließen immer wieder neue Regelungen zum Inzestdelikt und stellten diese Bestimmungen häufig an die Spitze von Gesetzestexten und Kodifikationen. Die Reichweite der verbotenen Verwandten wurde dabei stetig ausgedehnt. Im 11. Jahrhundert war es kaum möglich, Ehen zu schließen, die nicht aufgrund des Inzestverbots angefochten werden konnten. Die Sorge