Grundsätze der Personalplanung
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Description
Im Betriebsverfassungsgesetz 1972 ist die Personalplanung derart geregelt, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen und Maßnahmen der Berufsbildung rechtzeitig und umfassend zu unterrichten sowie mit dem Betriebsrat darüber zu beraten hat. Im Zeitalter des strategischen Management hat die Personalplanung eine neue, strategische Bedeutung gewonnen. Diese muss bekannt sein, um die Mitwirkung von