Gewerbe- und Berufsrecht im Spannungsfeld zum Insolvenzverfahren
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Description
Die Zielsetzung des Insolvenzverfahrens erschöpft sich nicht alleine in der effektiven Befriedigung der Gläubiger. Seine Aufgabe ist ebenso, insolvente Unternehmen zu sanieren und redliche Schuldner von ihren Verbindlichkeiten zu befreien. Um dieser Funktion auch im Gewerberecht Geltung zu verschaffen, hat der Gesetzgeber dem Insolvenzrecht durch Einführung des § 12 GewO Vorrang vor dem Gewerberecht eingeräumt. Anders als bei Gewerbetreibenden führt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei zula