Gesetzgebungskompetenz fuer den Strafvollzug im foederalen System der Bundesrepublik Deutschland
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Description
Soll das Grundgesetz dem Bund oder den Ländern die Befugnis zur Gesetzgebung für den Strafvollzug zuweisen? Dieser aus strafvollzuglicher wie aus bundesstaatlicher Sicht fundamentalen Frage spürt die Arbeit nach. Den konkreten Anlass der Untersuchung bildet die sogenannte «Föderalismusreform 2006», in deren Rahmen die strafvollzugliche Gesetzgebungsbefugnis ausdrücklich vom Bund auf die Länder übertragen wurde. Der Kompetenzwechsel stieß in der Fachwelt auf ebenso einhellige wie scharfe Ablehnun