Gefahrverteilung und Schadensersatz im Rueckabwicklungsschuldverhaeltnis nach gesetzlichem Ruecktritt
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Description
Das Ziel des Rücktritts, den Status quo ante contractum, also die vor Vertragsschluss bestehende Rechtslage wiederherzustellen, kann in tatsächlicher Hinsicht nicht erreicht werden, wenn der zurückzugewährende Leistungsgegenstand beeinträchtigt wurde oder untergegangen ist. Dann stellt sich die Frage, welche der Parteien die finanzielle Einbuße für die Restitutionsstörung zu erleiden hat. Je nachdem, welche Partei die Ursache für den Rücktrittsgrund und damit für die Rückabwicklung des Vertrags