Die Verschwiegenheitsverpflichtung von Aufsichtsratsmitgliedern in gemeindlichen Unternehmen
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Description
Gemeinden bedienen sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben teilweise privatrechtlicher Organisationsformen und bewegen sich hiermit in einem Spannungsfeld aus öffentlich-rechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Regelungen, die teilweise gegenläufige Vorgaben machen. Augenscheinlich wird dies bei der Verschwiegenheitsverpflichtung der auf Veranlassung von Gemeinden entsandten oder gewählten Aufsichtsratsmitglieder in einem gemeindlichen Unternehmen. § 394 Satz 1 AktG soll den Konflikt zwischen öffentli