Die verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO als Instrument der Rechtssicherheit?
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Description
Sowohl durch die Praxis der nationalen Finanzgerichte als auch durch das Damoklesschwert des Beihilferechts scheint der Zweck der verbindlichen Auskunft, Rechtssicherheit in einem komplexen Steuerrecht zu gewähren, nicht mehr erreicht. Die Finanzgerichte prüfen verbindliche Auskünfte inhaltlich lediglich auf evidente Fehler und einer richtigen Sachverhaltserfassung. Der Steuerpflichtige, der Auskunft zu einer komplexen Rechtsfrage begehrt, wird mithin auf die spätere Steuerfestsetzung vertröstet