Die Unteranknuepfung nach der EuErbVO im Mehrrechtsstaat Spanien

by Unknown

★★★★☆
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Description

Die EuErbVO hat das Internationale Privatrecht (IPR) fast aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) im Bereich des Erbrechts verdrängt. Anknüpfungspunkt ist der gewöhnliche Aufenthalt, abweichend hiervon ist eine Rechtswahl möglich. Der Autor untersucht die Möglichkeiten der Unteranknüpfung im Mehrrechtsstaat Spanien, in welchem mehrere Erbrechte (gemeinspanisches Recht und die sog. Foralrechte) gelten. Denn nach der EuErbVO ist zunächst das Interlokale Erbrecht (ILR) Spaniens entscheide

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