Die Stiftung von Todes wegen im erbrechtlichen Konfliktfall

by Karlheinz Muscheler

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Description

Bei der Errichtung einer Stiftung von Todes wegen entscheidet nach dem Tod des Stifters und der Eröffnung der letztwilligen Verfügung allein die Stiftungsbehörde über das Vorliegen der für die Anerkennung notwendigen Voraussetzungen. Gleichzeitig können Erben oder Erbprätendenten Ansprüche aus dem letzten Willen oder aus Erb-und Pflichtteilsrecht geltend machen, die der Stiftung ihre Vermögensgrundlage entziehen können. Die folgende Arbeit widmet sich den im Rahmen des Anerkennungsverfahrens bes