Die Stiftung buergerlichen Rechts im gerichtlichen Verfahren
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Description
Der Ausgestaltung der gerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten bei stiftungsrechtlichen Streitigkeiten kommt insbesondere aufgrund der Struktureigenheiten der Stiftung bürgerlichen Rechts besondere Bedeutung zu: Da sich die Stiftung mit ihrer Anerkennung von der Person des Stifters emanzipiert und nur noch sich selbst gehört, ist sie als verselbständigte Vermögensmasse ohne Mitglieder, Gesellschafter oder wirtschaftlich interessierte Eigentümer hinsichtlich der Überlagerung der Stiftungstätigkeit