Die «prozessuale Tat» nach deutschem Recht und der «angeklagte Akt» nach thailaendischem Recht
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Description
Das Problem des Tatbegriffs findet bis jetzt keine optimale Lösung. Dies liegt nicht daran, dass keine dementsprechende Theorie besteht, sondern daran, dass eine einzige Theorie nicht in der Lage dazu ist, das Phänomen zu beschreiben. Um hier genauer differenzieren zu können, ist es nötig, zwei Problemgruppen des Tat- bzw. Aktbegriffs streng voneinander zu unterscheiden: Tatausweitung und Tatersetzung. Sie sind unterschiedlicher Natur und benötigen zwei unterschiedliche Lösungswege. Die erste Pr