Die Maßgeblichkeit des Gesellschaftswohls fuer die Bestellung und Taetigkeit des gerichtlich bestellten Sonderpruefers gemaeß § 142 Abs. 2 Satz 1 AktG

by Jana Vorsich

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Description

Der Sonderprüfer hat weitreichende Einsichts- und Prüfungsrechte. Sobald er von diesen Rechten Gebrauch macht, besteht die Gefahr, dass Legal Privileges in sämtlichen angloamerikanischen Rechtsstaaten (teilweise) aufgehoben werden. Das bedeutet, dass diese Dokumente nicht mehr privilegiert sind und bei dem im angloamerikanischen Rechtsraum üblichen Beweiserhebungsverfahren an die gegnerische Partei herausgegeben werden müssen. Dieses mündet - nach jetzigem Verständnis der Rechtslage - in einem s