Die Haftung des Wirtschaftsprüfers gegenüber Dritten
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Description
Wirtschaftsprüfern wird durch die Wirtschaftsprüferordnung ein weites berufliches Betätigungsfeld eröffnet. Unterläuft dem Wirtschaftsprüfer bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben ein Fehler, so kann es zu Schäden beim Auftraggeber, etwa dem geprüften Unternehmen, kommen. In der Praxis verlassen sich häufig auch vertragsfremde Dritte auf den Bestätigungsvermerk, den Prüfungsbericht oder andere Arbeitsergebnisse des Prüfers. Zu denken ist dabei insb. an Kreditgeber, Investoren und Geschäftspartner v