Die Gefaehrdung von Tatbeteiligten im Anwendungsbereich der §§ 315 b, 315 c StGB
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Description
Nach der Rechtsprechung des BGH sind Tatbeteiligte keine tauglichen Gefährdungsopfer im Rahmen der §§ 315 b, 315 c StGB. Unter kritischer Würdigung der Rechtsprechung des BGH präsentiert der Autor einen eigenen Lösungsansatz für dieses «klassische» Problem der Strafrechtslehre: Die Bestimmung der Schutzwürdigkeit nach dem Kriterium der Inanspruchnahme des Straßenverkehrs als Rechtsfriedensbereich. Die Entwicklung dieses Ansatzes basiert unter anderem auf einem aus der rechtshistorischen Entwickl