Die Friedensbedrohung gemaeß Art. 39 UN-Charta im Libyen-Konflikt 2011
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Description
Am 17. März 2011 erließ der UN-Sicherheitsrat Resolution 1973. In dieser Resolution ermächtigte er die UN-Mitgliedsstaaten dazu, militärisch im Libyen-Konflikt zu intervenieren. Nach Artikel 39 UN-Charta ist Voraussetzung für eine derartige Ermächtigung, dass eine Friedensbedrohung vorliegt. Aufgrund der Souveränität der Staaten ist eine solche ursprünglich nur angenommen worden, wenn zwischenstaatliche Konflikte vorlagen. Inwieweit und unter welchen Voraussetzungen mittlerweile auch innerstaatl