Die Europaeische Union und Russland: Bilaterale Handelsbeziehungen im Lichte des WTO-Rechts
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Description
Russland ist die einzige handelspolitische Großmacht, die noch nicht Mitglied der WTO ist. Aus diesem Grund vereinbarten die EU und Russland ein Partnerschaftsabkommen, das an das WTO-Recht angelehnt ist. Dadurch wurde die Anwendung der WTO-rechtlichen Freihandelsverpflichtungen auf die bilateralen Handelsbeziehungen ermöglicht. Problematisch ist dabei, dass das WTO-Recht auf WTO-fremde Handelsbeziehungen nicht ohne weiteres zur Anwendung kommen kann. Aus diesem Grund wird nach einem völkerrecht