Die Erheblichkeitsschwelle des § 3 UWG
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Description
Mit der Reform des Lauterkeitsrechts im Jahre 2004 fand in die Generalklausel des § 3 UWG erstmals eine Erheblichkeitsschwelle Einzug, die anlässlich der jüngsten Anpassung des Lauterkeitsrechts an die Lauterkeitsrichtlinie weiter modifiziert wurde. Wettbewerbshandlungen sind seitdem nicht bereits dann unzulässig, wenn sie nur unlauter sind. Erforderlich ist darüber hinaus, dass sie die Erheblichkeitsschwelle überschreiten. Die Arbeit untersucht Regelungszweck und Regelungsumfang der Erheblichke