Die Einwilligung als Zurechnungsfrage unter Parallelisierung zur Betrugsdogmatik
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Description
Mit dem Rechtsinstitut der Einwilligung gibt das Strafrecht dem Rechtsgutsinhaber ein Instrument an die Hand, mit seinen Rechtsgütern nach Belieben zu verfahren, sie also zu selbstbestimmten Zwecken preiszugeben. Auf diese Weise wird es dem in ein Rechtsgut Eingreifenden ermöglicht, fremde Rechtsgüter zu beeinträchtigen, ohne dass er eine Kriminalstrafe befürchten müsste. Besondere Bedeutung erlangt die Einwilligung in der medizinstrafrechtlichen Praxis beim ärztlichen Heileingriff im Hinblick a