Die dogmatische Struktur der Erklärungspflicht des Drittschuldners gemäß § 840 Abs. 1 ZPO
US$9.99
15% OFF CODE: SAVE15
Description
Die Forderungspfändung hat große praktische Relevanz. Deren Erfolg hängt meist davon ab, ob und inwieweit sich der Vollstreckungsschuldner kooperativ gegenüber dem Vollstreckungsgläubiger verhält, mithin verwertbare Auskünfte erteilt (§ 836 Abs. 3 Satz 1 ZPO). Offenbart sich der Vollstreckungsschuldner - wie so häufig - nicht, muss Aufwand und Zeit in das weitere Vollstreckungsvorhaben investiert werden. Zeit, die der Vollstreckungsgläubiger häufig nicht hat (§ 804 Abs. 3 ZPO). Es ist ihm daher