Die Darstellung von Marken

by Caroline Trenner

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Description

Marken müssen für ihre Eintragung in das Register nicht mehr grafisch darstellbar sein (bisher § 8 Abs. 1 MarkenG a.F.). Es genügt jede Form der Zeichendarstellung, sofern der Schutzgegenstand der Marke „klar und eindeutig bestimmbar" ist. Neben einer grafischen Darstellung kommt somit auch eine Darstellung durch geeignete elektronische Formate in Betracht. In Deutschland ist die Rechtsänderung am 14. Januar 2019 in Kraft getreten. Die Autorin befasst sich mit der Frage, ob die Rechtsänderung zu