Die Beweislastregel des § 22 AGG
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Description
Mit dem im Jahre 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat der Gesetzgeber den Schutz vor Diskriminierungen erstmals umfassend kodifiziert. Die Effektivität dieses Schutzes steht und fällt mit der prozessualen Durchsetzbarkeit der Benachteiligungsverbote aus den §§ 7 Abs. 1, 19 AGG. Dementsprechend enthält § 22 AGG eine Regelung, welche die beweisrechtliche Situation für Diskriminierungsopfer erleichtern soll. Der Verfasser setzt sich im Kern mit dem Anwendungsbereic