Die Bedeutung des EG-Beihilfenrechts fuer wirtschaftsverwaltungsrechtliche Genehmigungsentscheidungen
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Description
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache «Altmark Trans» stellen Ausgleichsleistungen der öffentlichen Hand zur Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen Beihilfen im Sinne des Art. 87 Abs. 1 EG dar, wenn im Rahmen ihrer Gewährung die vom Gerichtshof entwickelten «Altmark-Kriterien» nicht eingehalten werden. Damit stellt sich die Frage, welche Bedeutung möglichen Verstößen gegen das EG-Beihilfenrecht im Rahmen mitgliedsstaatlicher Verwaltungsentscheidungen zukommt