Die Auswirkungen einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung auf das Strafverfahren

by Unknown

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Description

Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Geldstrafen und Geldauflagen zugunsten der Staatskasse (§ 153 a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Alt. 2 StPO) vom Insolvenzverwalter angefochten werden. Die Autorin zeigt auf, warum es bei Geldstrafen, Geldauflagen und geldwerten Bewährungsauflagen nicht möglich ist, das Strafverfahren nach Rückzahlung zur Insolvenzmasse fortzusetzen (zum Beispiel durch Vollstreckung der Ersatzfreiheitstrafe in der Insolvenz, Widerruf der Strafaussetzung und nochmaliger Zahlung

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