Die Anwendbarkeit des «forum non conveniens» im deutschen und europaeischen Zivilverfahrensrecht

by Rainer Hausmann

★★★★☆
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Description

Die Lehre vom forum non conveniens besagt, dass ein an sich zuständiges Gericht die Ausübung seiner Zuständigkeit ablehnen kann, wenn die Gerichte eines anderen Staates zur Entscheidung besser geeignet sind. In den common law -Rechtsordnungen England und Irland stellt sie ein wichtiges Instrument des Zivilverfahrens dar. Im Jahr 2005 entschied sich der EuGH gegen die Anwendbarkeit des forum non conveniens im europäischen Zivilverfahrensrecht. Gleichzeitig trat die europäische Verordnung für Ehe-