Die Angabepflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 UmwG
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Umwandlungen jeglicher Art prägen in der heutigen Zeit zunehmend die Wirtschaftsnachrichten. Entsprechend groß ist gegenwärtig die Bedeutung des Umwandlungsgesetzes und damit grundsätzlich auch die der umwandlungsrechtlichen Angabepflichten aus §§ 5 Abs. 1 Nr. 9, 126 Abs. 1 Nr. 11, 194 Abs. 1 Nr. 7 UmwG. Ein klares Verständnis dieser Normen sollte daher als unerläßlich gelten. Ein Blick in die Praxis offenbart jedoch, daß diesbezüglich große Unsicherheit bestehen. Die vorliegende Arbeit soll für