Die Abwaegung gemaeß § 1 Abs. 7 BauGB nach Erlass des EAG Bau
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Description
Nachdem die Dogmatik planerischer Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB weitgehend in Rechtsprechung und Lehre entwickelt wurde, hat das am 20.7.2004 in Kraft getretene Europarechtsanpassungsgesetz Bau mit § 2 Abs. 3 BauGB eine Norm eingeführt, nach der das «Abwägungsmaterial (...) zu ermitteln und zu bewerten» ist. Im Anschluss an die Darstellung der traditionellen Abwägungsdogmatik beleuchtet die Studie Einfluss und Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 3 BauGB einschließlich seiner Bezüge zum Planerhal