Der Prozess der Angleichung des georgischen Wettbewerbsrechts an das Recht der Europaeischen Union
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Description
Das Ziel der Arbeit ist es, den Weg der Angleichung der georgischen Wettbewerbsvorschriften an das Recht der EU darzustellen. Die damalige EG hat erst im Jahre 1996 die Beziehungen mit dem ex-sowjetischen Staat aufgenommen, indem das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit abgeschlossen wurde. Der Art. 43 des Abkommens hat Georgien aufgefordert seine Wettbewerbsvorschriften an das Gemeinschaftsrecht anzugleichen als Voraussetzung für die weitere Integration Georgiens in Richtung Europa. A